Premiere-Hack: Sat-Händler müssen "Cerebro"-Käuferdaten herausgeben
(Zeitschrift Sat+Kabel vom 16.01.2006)
Der Pay-TV-Anbieter Premiere hat mit juristischen Mitteln durchgesetzt, dass fünf Satelliten-Shops Namen und Anschriften von "Cerebro"-Kartenkäufern herausgeben müssen.
"Unsere Widersprüche hinsichtlich der Kosten und der Auskunftserteilung wurden zurückgewiesen", sagte die von den Händlern beauftragte Rechtsanwältin Sabine Sobola der SAT+KABEL am Montag nachmittag. Damit seien die Einstweiligen Verfügungen, die Premiere gegen die Händler erwirkt hatte, vollständig bestätigt. Ob Rechtsmittel eingelegt werden, will Sobola erst nach Eingang der schriftlichen Urteile am Dienstag oder Mittwoch nach Rücksprache mit den Mandanten entscheiden. Auch auf mehrfache Anfrage wollte sich der Pay-Anbieter bislang zu dem Vorgang nicht äußern.
Mit der "Cerebro"-Karte, für die sich Premiere inzwischen eine Wortmarke beim Deutschen Marken- und Patentamt hat registrieren lassen und einer illegalen Software aus dem Internet lässt sich das Pay-Angebot nach wie vor entschlüsseln. Der Vertrieb der Smartcard wurde in der Zwischenzeit zahlreichen Händlern per Einstweiliger Verfügung untersagt (SAT+KABEL berichtete). Die Verfügungen von Mitte Dezember 2005 verpflichteten die Händler aber nicht nur zur Unterlassung des weiteren Verkaufs der Karten, sondern nach Angaben der Kanzlei auch zur Erteilung von Auskünften über Hersteller, Händler, Vertriebswege, Menge der Karten und vor allem Name und Anschrift der Kunden, die "Cerebro"-Karten erworben hatten.
Der Widerspruch der Händler richtete sich unter anderem gegen die Auskunftserteilung, weil eine Einstweilige Verfügung grundsätzlich nur eine vorläufige Entscheidung darstellt. Wenn nun Auskunft über die Kunden erteilt werde, werde nach Ansich von Sobola die Hauptsache vorweggenommen, was aber nur in eng begrenzten Fällen zulässig sei, sagte Sobola. Der Paragraph auf den sich Premiere bei seinem Auskunftsanspruch beziehe, sehe ausdrücklich nur einen Auskunftsanspruch bezüglich der gewerblichen Abnehmer, der Lieferanten und Hersteller vor, nicht aber der privaten Abnehmer, so Sobola. Die gesetzliche Regelung schütze Privatpersonen und behalte deren Verfolgung der Staatsanwaltschaft und Polizei vor.
Ungeachtet des heute bekannt gewordenen Urteils hatten nach früheren Angaben der Kanzlei zahlreiche andere Händler bereits Auskunft erteilt. Was Premiere mit diesen Daten anstelle, bleibe abzuwarten, hieß es.
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