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Keine Windkraftanlage für Wiesenfelden
(Straubinger Tagblatt vom 13.12.2001)

Das Verwaltungsgericht Regensburg gibt dem Landschaftsschutz Vorrang

RWiesenfelden/Regensburg. Dem Landschaftsschutz Vorrang gegeben hat das Verwaltungsgericht Regensburg in seiner Entscheidung am Dienstag - und den Bau einer Windkraftanlage in der Gemeinde Wiesenfelden abgelehnt. Dieses Ergebnis einer mehrstündigen Verhandlung, über die wir am Mittwoch ausführlich berichteten, hat das Gericht Mittwoch morgen den beteiligten Parteien mitgeteilt.

Kläger Josef Heigl, der die einschließlich Rotor knapp einhundert Meter hohe Anlage bei Hötzelsdorf auf der Wiesenfeldener Hochebene hatte bauen wollen, zeigte sich vom Urteil nicht überrascht: "Das Verwaltungsgericht Regensburg hatte in diesem Jahr bereits mehrfach über Windkraftanlagen zu befinden, bislang stets mit negativem Ausgang."

Als es vor Jahren um die Fortschreibung des Regionalplans Donau-Wald ging, wurde intensiv über geeignete Standorte für die Windenergienutzung diskutiert. Die Wiesenfeldener Hochebene wurde damals als geeignet angesehen. Heigls Anwalt Helmut Loibl teilte am Mittwoch dazu mit: "In den Akten befindet sich eine Vielzahl von Beurteilungen, daß dort der Eingriff in Natur und Landschaft - obwohl in der Landschaftsschutzzone gelegen - selbst bei Errichtung von drei bis vier Windkraftanlagen hingenommen werden könne."

Damals habe eine entsprechende Befreiung von der Naturparkverordnung auch das Landratsamt Straubing-Bogen stets in Aussicht gestellt. In der Verhandlung am Dienstag bestätigte Franz Lorenz von der höheren Naturschutzbehörde, Regierung von Niederbayern, daß in der Tat dieses Gebiet, hätte man Flächen für die Windenergienutzung aus der Schutzzone Bayerischer Wald herausnehmen wollen, "in forderster Front" gestanden hätten.

Nach der damaligen Regionalplanung hätte es so laufen sollen, daß bestimmte Gebiete zu Vorbehalts- oder Vorranggebieten erklärt worden wären, während die übrigen von Windkraftanlagen hätten frei bleiben müssen. An dieser Ausschlußregelung scheiterte der Plan aber letztendlich, weil sich die Gemeinden dieses nicht vorschreiben lassen wollten.

So ist die Wiesenfeldener Hochebene nach wie vor Teil des Schutzgebietes, in dem alles verboten ist, was geeignet sein könnte, den Charakter des Landschaftsbildes zu verändern. Aus der Entscheidung des Gerichts läßt sich ablesen, daß es hiervon keine Ausnahme machten wollte. Die Urteilsbegründung liegt derzeit noch nicht vor, sie wird den Parteien erst später schriftlich zugestellt.

"Die Lage in der Landschaftsschutzzone wird wohl den Ausschlag gegeben haben", vermutete Helmut Loibl am Mittwoch, der weiter äußerte, er verstehe nicht, warum der angepeilte Standort überhaupt Schutzgebiet sei: "Es handelt sich um ein für die dortige Gegend völlig durchschnittliches Landschaftsbild ohne jede Besonderheit. Aufgrund der geringen Fernwirkung der Anlage - die auch von den Beklagtenvertretern zugestanden wurde - wäre der Eingriff in die Natur an diesem Standort durchaus hinnehmbar."

Man müsse schließlich auch die positiven Seiten der Windenergienutzung sehen: Allein diese Anlage erspare den Ausstoß von mehr als tausend Tonnen Kohlendioxid und anderer Stickoxide. "Hier wird aber gerade so getan, als würde die Windenergienutzung in erster Linie Natur zerstören und nicht schützen."

Wenn man sich andere Gerichtsurteile anschaue, dann komme man zu dem Schluß, daß Windenergie aus größeren Anlagen wohl in ganz Niederbayern keine Chance habe. In der Oberpfalz sei die Lage ebenfalls "sehr, sehr schwierig". In anderen Regierungsbezirken scheint das nicht so zu sein. Josef Heigl hatte schon 1999 darauf hingewiesen, daß im Naturpark Frankenwald damals trotz Schutzgebiet sogar ein ganzer Windpark mit mehreren Anlagen genehmigt wurde.

"Es muß doch möglich sein, auch in Niederbayern Windenergie zur umweltfreundlichen Stromerzeugung nutzen zu können", sagte Josef Heigl am Mittwoch, nachdem er das für ihn negative Ergebnis erfahren hatte. Er kündigte an, gegen das Urteil Berufung einlegen zu wollen. "Wir müssen die schriftliche Begründung abwarten und sehen, wo wir Angriffspunkte finden", sagte Helmut Loibl. Nächstes zuständige Gericht wäre dann der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München.

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