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Regierung zu Deponie: "Nicht weggeschaut"
(Deggendorfer Zeitung vom 05.06.2003)

Kurzzeitige Grenzwertüberschreitungen nicht bestritten - "Keine permanente Belastung"

Außernzell/ Landshut. Zwischen der Bürgerinitiative und der Regierung von Niederbayern ist ein Streit über Grenzwertüberschreitungen im Grundwasser an der Außernzeller Mülldeponie entbrannt.

In einem Lesebrief wurde der Regierung vorgeworfen, dass "die Grenzwerte des Grundwassers seit vielen Jahren bei Ammonium, Zink, Arsen, Quecksilber, LHKW usw. bedenklich überschritten" seien. Davon könnte nicht die Rede sein, reagierte Regierungssprecher Alfons Völk darauf und handelte sich glatt eine Dienstaufsichtsbeschwerde ein, weil er eine Bürgerin vorgeworfen habe, sie "würde unrichtige Behauptungen" aufstellen. Diese Ansicht vertritt auch der Rechtsanwalt der Bürgerinitiative Helmut Loibl in einem Schreiben an die DZ: "Die Regierung von Niederbayern sollte es besser unterlassen, den Anschein zu erwecken, als sei bei der Deponie Außernzell das Grundwasser völlig in Ordnung. Im übrigen dürfte es wenig sachdienlich sein, wenn öffentlich betroffenen Bürgern, die auf die vorhandenen Missstände hinweisen, vorgeworfen wird, sie würden unrichtige Behauptungen aufstellen."

"Vielleicht haben wir etwas aneinander vorbei geredet", meint Völk nun auf Anfrage unserer Zeitung. Tatsache sei, dass es keine permanenten und kontinuierlichen Überschreitungen über viele Jahre hinweg gab. Die Regierung habe nie in Abrede gestellt, dass vorübergehend vereinzelte Werte an einzelnen der 30 Messstellen der Deponie vorübergehend überschritten wurden: 1994 an einer Stelle Arsen, 1995 an einer Stelle Quecksilber, 1996 an einer Stelle Zink, im April und Mai 1997 jeweils an einer Stelle Quecksilber und Zink. "Zwischen 1997 und Oktober 2001 gab es keine Überschreitungen - also viereinhalb Jahre lang", so Völk. Schon allein diese Tatsache widerlegte die Behauptung der Bürgerinitiative von Überschreitungen "über Jahre hinweg". Aber auf Grund der Überschreitungen hätte man handeln müssen, meint Loibl. Konkret geht es bei diesen Messwerten um Überschreitungen der Stufe 2, die eine Sanierung erfordern. Seit Oktober 2001 gebe es eine Belastung mit leichtflüchtigen halogenierten Kohlenwasserstoffe (LHKW). Damals lief aber bereits die Sanierung im Rahmen eine Proberückbaus an.

Völk befürchtet, dass durch die Vorwürfe der Eindruck entstehen könnte, die Regierung sei ihrer Aufsichtspflicht nicht nachgekommen. "Wir haben nicht weggeschaut", so Völk. Die Messwerte sein mit einem Grund und letztendlich für die Sanierung der Deponie gewesen.

In einem Zeitraum von zwölf Jahren soll nach den Planungen der AWG die Deponie eine Basis- und eine Oberflächenabdichtung bekommen. Eine Oberflächenabdichtung alleine würde aus Sicht der Fachbehörden nicht das Problem lösen, dass Sickerwasser durch die Deponie ins Grundwasser gelangt.

Der Bürgerinitiative geht es darum, mit einer Oberflächenabdichtung sofort und begleichend zur Sanierung ein Durchsickern zu unterbinden. "Ob man sich dann für eine Umspundung entscheidet, ist eine andere Frage", betont Loibl.

In seinem Schreiben führt der Rechtsanwalt auch eine Reihe von Stufe-1-Überschreitungen an, die laut Landesamt für Wasserwirtschaft "eine erhebliche Grundwasserreinigung" darstellten. Alleine deswegen sei von einer Belastung des Grundwassers auszugehen. Die Regierung bestreitet die Werte nicht. Allerdings gelte auch hier, dass der Zusatz "über Jahre" nicht richtig sei.

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