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Rechtsberatung zur Unternehmens­nachfolge

Die Unternehmensnachfolge kann nur gelingen, wenn sie von langer Hand geplant wird. Denn neben der Frage, wer als Nachfolger in Betracht kommt, ist zwingend auch zu klären, wann und wie der Nachfolger eingebunden werden soll. Regelungsbedarf besteht zudem im Hinblick auf sogenannte „weichende Erben“. Deren Ansprüche, vor allem Pflichtteilsansprüche, führen in vielen Fällen zu großer finanzieller Belastung und Konflikten in der Erbengeneration. Zudem sind ertrag- sowie erbschaft- und schenkungsteuerliche Auswirkungen bei der Unternehmensnachfolge von Bedeutung.

Unsere Leistungen für Sie:
 

  • Beratung zur Übergabe zu Lebzeiten oder durch Erbfolge
     
  • Regelungen zur Einbindung des Nachfolgers / Interessenten (Letter of Intent, Verschwiegenheitsverpflichtung, sonstige Vorverträge)
     
  • Gestaltung von Übergabeverträgen und letztwilligen Verfügungen
     
  • Abgleich von Gesellschaftsverträgen und Testamenten/Erbverträgen
     
  • Beratung zu Pflichtteils- und Abfindungsansprüchen sog. weichender Erben
     
  • Beratung zur Absicherung des Übergebers (z. B. Leibrentenregelung, Nießbrauch)
     
  • Gestaltung von Gesellschaftsverträgen in Personen- und Kapitalgesellschaften
     
  • Beratung zur Rechtsformwahl

 

Leitende Partnerin

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Schreiben Sie uns, wir sind gerne für Sie da.

Ulrike Specht

Rechtsanwältin, Fachanwältin für Erbrecht, Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht

specht@paluka.de
Ulrike Specht

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