Im Arbeitsrecht beraten und vertreten wir seit über 10 Jahren mittelständische Unternehmer, Geschäftsführer und Organvertreter in ihren Dienstverhältnissen sowie Angestellte in leitender Position. Häufige Gesetzesänderungen und die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts prägen dieses Rechtsgebiet. Wir verfügen über die notwendigen Fachkenntnisse und langjährige Praxiserfahrung, um auf die branchenspezifischen Anforderungen unserer Mandanten als Arbeitgeber einzugehen und die Möglichkeiten des arbeitnehmergeprägten Arbeitsrechts optimal einzusetzen.
Leistungsbeispiele:
- Vertragsgestaltung und - prüfung: Arbeitsverträge für gewerbliche Arbeitnehmer und (leitende) Angestellte; Dienstverträge für Geschäftsführer, Vorstandsmitglieder, Interim-Management-Berater; Altersteilzeit; Auslandseinsatz;Vergütungssysteme
- Beratung in der gesamten Personalarbeit: Stellenausschreibung und Auswahlverfahren, Beteiligung des Betriebsrats; Abmahnung, Urlaub und Elternzeit; BetrAV; betriebliches Eingliederungsmanagement
- Änderung und Beendigung des Arbeitsverhältnisses: Versetzung, Änderung von Arbeitsbedingungen; Beratung und gerichtliche Vertretung in Kündigungsschutzverfahren
- Abwicklung von Arbeitsverhältnissen: Gestaltung von Aufhebungsverträgen und Abfindungsvereinbarungen; nachvertragliche Wettbewerbsvereinbarungen; Prüfung sozialrechtlicher Ansprüche; Arbeitszeugnisse
- Arbeitnehmerüberlassung: Vertragsgestaltung; Vertretung im Erlaubnisverfahren gegenüber der BA; Beratung in der Personalarbeit
- Betriebsverfassungsrecht: Beratung des Arbeitgebers bei Installation des Betriebsrats, in laufenden Mitbestimmungsangelegenheiten und bei Betriebsvereinbarungen
- Beratung bei Unternehmenskauf und -verkauf: Due Dilligence, Vorbereitung und Durchführung des Betriebsübergangs