Erbrecht

So vielfältig die Ziele der Erblasser sind, so vielfältig sind auch die Möglichkeiten, die ihnen Wege der lebzeitigen als auch für die Vermögensübertragung im Todesfall durch das Erbrecht an die Hand gegeben werden. Das breite Spektrum an Regelungen und Anordnungen, die in ein Testament oder eine andere Verfügung von Todes wegen einfließen können, erfordert eine gezielte Abstimmung. Die Rechte Dritter, z. B. Pflichtteilsansprüche oder Ausgleichsansprüche unter Abkömmlingen, ebenso wie erbschaft- und schenkungsteuerliche und ggf. ertragsteurerliche Bedingungen müssen beachtet werden, damit ein schlüssiges Gesamtkonzept erstellt werden kann. Dies gilt gleichermaßen für Privatleute und Unternehmer. Mit Blick auf den Zusammenhalt des Vermögens in der Familie oder den Fortbestand des Unternehmens sollte die Nachfolge frühzeitig durchdacht und Schritt für Schritt umgesetzt werden.

Das Erbrecht regelt zudem die Erb- und Pflichtteilsansprüche sowie belastende Anordnungen wie Testamentsvollstreckung, Vermächtnisse und Auflagen und deren gerichtliche Durchsetzbarkeit im Erbscheins- und streitigen Nachlassverfahren. Besonders sensibel ist der Bereich der haftungsrechtlichen Konsequenzen nach Annahme der Erbschaft. Der Erbe sollte sich daher frühzeitig mit den Maßnahmen zur Haftungsbeschränkung befassen.

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Ulrike Specht


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