Beratung für Nachfolgestaltung
Leistungsbeispiele:
Entwurf von Einzeltestamenten, gemeinschaftlichen Testamenten von Ehegatten (Sonderform: Berliner Testament) und Erbverträgen
Besondere Regelungen bei Familien mit behinderten Kindern
Gestaltung unter Berücksichtigung von
lebzeitigen Vorempfängen,
Absicherung überlebender Ehegatten
Pflichtteilsansprüchen
Besondere Zuordnung von einzelnen Vermögensgegenständen durch Vermächtnisse
Beschwerung der Erben durch Testamentsvollstreckung, Auflagen etc.
Regelungen zum Zusammenhalt von Vermögensmassen in der Familie durch Vor- und Nacherbschaft
Gründung von Familien-Grundbesitzgesellschaften
Überprüfung bereits errichteter Testamente und Erbverträge auf ihre formelle Wirksamkeit, inhaltliche Gültigkeit und Aktualität
Beratung zum Widerruf bereits errichteter Testamente
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