Beratung für Nachfolgestaltung

Leistungsbeispiele:

  • Entwurf von Einzeltestamenten, gemeinschaftlichen Testamenten von Ehegatten (Sonderform: Berliner Testament) und Erbverträgen
  • Besondere Regelungen bei Familien mit behinderten Kindern
  • Gestaltung unter Berücksichtigung von
    • lebzeitigen Vorempfängen,
    • Absicherung überlebender Ehegatten
    • Pflichtteilsansprüchen
    • Besondere Zuordnung von einzelnen Vermögensgegenständen durch Vermächtnisse
    • Beschwerung der Erben durch Testamentsvollstreckung, Auflagen etc.
  • Regelungen zum Zusammenhalt von Vermögensmassen in der Familie durch Vor- und Nacherbschaft
  • Gründung von Familien-Grundbesitzgesellschaften
  • Überprüfung bereits errichteter Testamente und Erbverträge auf ihre formelle Wirksamkeit, inhaltliche Gültigkeit und Aktualität
  • Beratung zum Widerruf bereits errichteter Testamente
Ulrike Specht


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