Erbengemeinschaft, Beratung und Auseinandersetzung

Leistungsbeispiele:

  • Rechte und Pflichten des Miterben in der Erbengemeinschaft
  • Ordentliche und außerordentliche Verwaltung der Erbengemeinschaft
  • Gestaltung von Auseinandersetzungsplänen unter Berücksichtigung lebzeitiger Zuwendungen des Erblassers an die Miterben
  • Gestaltung von Verträgen zur Erbteilsübertragung
  • Teilauseinandersetzung
  • Vertretung im Teilungsversteigerungsverfahren
  • Unterstützung bei Verwertung von Nachlassgegenständen (Immobilien)
Ulrike Specht


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