Unter Geistigem Eigentum werden die immateriellen – also nicht greifbaren – Güter des menschlichen Geistes, wie z.B. Ideen, Erfindungen und Konzepte beschrieben. Diese Güter sind nicht generell rechtlich geschützt, sondern nur, wenn ein Gesetz einen entsprechenden Schutz vorsieht. Die deutsche und europäische Rechtsordnung hat beispielsweise geregelt, dass Ideen – isoliert für sich betrachtet – nicht vom Gesetz geschützt werden. Hier müsste eine technische Erfindung hinzutreten, die neu ist (dann läge die Möglichkeit eines Patents vor) oder eine gewisse Schöpfungshöhe eines konkreten Werkes vorliegt (dann wäre ein urheberrechtlicher Schutz relevant). Andererseits sieht die Rechtsordnung bei einem existierenden geistigen oder technischen Schutzrecht vor, dass dieses ausschließlich dem Inhaber zusteht, so dass dieser Dritte von der Nutzung komplett ausschließen kann.
Zur genaueren Abgrenzung zwischen geistigen und technischen Schutzrechten und zur Zuständigkeit von Rechtsanwälten und Patentanwälten, siehe Newsletter „Geistiges Unternehmenseigentum – wie schützen, wie verteidigen?“
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