Markenrecht

Markenrechte können auf unterschiedliche Weise erworben werden. Der häufigste und effektivste Weg ist sicherlich, eine Marke bei den entsprechenden Markenämtern eintragen und damit schützen zu lassen. Es ist aber auch möglich, Markenrechte auf dem vertraglichen Wege ganz oder teilweise zu erwerben. Bei einer Markeneintragung ist es erforderlich, bereits im Vorfeld über die Risiken einer Eintragung Bescheid zu wissen. Zu beachten sind in jedem Fall absolute Schutzrechte, ohne deren Prüfung keine deutsche Marke eingetragen werden kann, sowie relative Schutzrechte, also in erster Linie die Rechte Dritter. Um unnötige Kosten zu vermeiden ist es fast immer ratsam, vor Markeneintragung eine Markenrecherche in den zuständigen Markenregistern durchzuführen, um feststellen zu können, ob solche Rechte Dritte entgegenstehen. Lizenzverträge, mit denen Nutzungsrechte an Marken eingeräumt werden, sind sorgfältig an den Bedürfnissen der Vertragspartner auszurichten.

Leistungsbeispiele:

  • Erstellung, Überprüfung, Anpassung oder Veränderung von markenrechtlichen Lizenzverträgen
  • Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung bei der Verteidigung von vertraglichen oder gesetzlichen Markenrechten, insbesondere Unterlassungsansprüchen, Auskunfts- und Schadensersatzansprüchen
  • Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung bei der Abwehr von markenrechtlichen Ansprüchen
Sabine Sobola


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