Makler- und Bauträgerrecht

Der Erwerb von Eigentumswohnungen und Stadthäusern erfolgt in der Praxis meist direkt über vom Bauträger. Sowohl für den Käufer, als auch für die Bauträgerseite ist hierbei der Kaufvertrag die entscheidende Grundlage für sämtliche gegenseitigen Rechte und Pflichten, bereits hier werden die entscheidenden Weichen dafür gelegt, ob und wie auftauchende Probleme zu Gunsten des Einen oder des Anderen letztlich gelöst werden.

Anwaltlicher Rat sollte deshalb hier so früh wie möglich beigezogen werden, um die eigenen Interessen im Vertrag bestmöglich absichern zu können. Dies setzt sich fort bei tatsächlich auftauchenden Problemen, hier ist schnelles und häufig auch nachweisbares Handeln unabdingbar, um seine Rechte effektiv durchsetzen zu können. Vor allem der Käufer, für den der Erwerb von Wohnungseigentum in der Regel kein Alltagsgeschäft ist, sollte sich frühzeitig um anwaltlichen Rat bemühen, damit Probleme gar nicht erst entstehen.

Wohnungseigentum wird meist von Maklern vermittelt, so dass die Verknüpfung von Makler- und Bauträgerrecht naheliegt. Rechtliche Probleme bestehen auch hier bereits in der Abfassung des Makler- bzw. Vertriebsvertrages, die letztlich die Grundlage für alles weitere wie etwa Provisionsansprüche oder ähnliches darstellen, die - bei auftauchenden Problemen - ggf. außergerichtlich oder gerichtlich geltend gemacht oder abgewehrt werden müssen.

Leistungsbeispiele:

  • Geltendmachung von Maklerprovisionsansprüchen
  • Prüfung von Provisionsabrechnungen
  • Erstellung und Überprüfung von Maklervereinbarungen
  • Beratung beim Abschluss von Bauträgerverträgen (inkl. Teilungserklärung)
  • Streitigkeiten jeglicher Art aus Bauträgerverträgen (z.B. Zahlungsklagen, Gewährleistungsrechte etc.)
Andrea Pfundstein


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