Miet- und Pachtrecht

Im Bürgerlichen Gesetzbuch sind die Regelungen über das Miet- und Pachtrecht nur unvollkommen und sehr pauschal geregelt, was nicht zuletzt darauf zurückzuführen ist, dass die Vorschriften unabhängig davon gelten, ob der Gegenstand der Miete/Pacht eine bewegliche Sache oder eine Immobilie ist. Die Mietrechtsreform aus dem Jahr 2001 hat hier nur wenig Abhilfe geschaffen. Zur Komplexität dieser Rechtsmaterie trägt auch der Umstand bei, dass eine Vielzahl von Sonderregelungen, beispielsweise für Wohnraummiete, Gewerbemiete, Landpacht uvm. Bestehen. Insgesamt ist das Miet- und Pachtrecht deshalb als unübersichtlich und sehr komplex zu bezeichnen, zumal in den meisten Miet- und Pachtverträgen die gesetzlichen Regelungen teilweise bis an die Grenze des rechtlich Zulässigen abgeändert werden sollen und können.

Leistungsbeispiele:

  • Prüfung und Erstellung von Miet- und Pachtverträgen
  • Kündigung, Durchführung von Räumungsklagen, Zwangsräumung
  • Geltendmachung von Miet-/Pachtrückständen
  • Beratung und Vertretung bei sonstigen Streitigkeiten aus Miet-/Pachtverhältnissen
Daniel Paluka

Tatiana Psiuk LL.M.


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