Privates Baurecht

Privates Baurecht ist im wesentlichen Werkvertagsrecht. Seine Komplexität erhält es durch eine Fülle von Rechtsnormen: Neben dem BGB sind insbesondere Allgemeine Geschäftsbe-dingungen, wie die VOB/B, technische Regelwerke wie die DIN–Vorschriften oder das europäische Gemeinschaftsrecht zu beachten.

Auch beim einzelnen Bauvorhaben kommen viele Vertragsunterlagen zusammen, wie Bauvertrag, Verhandlungsprotokoll, Leistungsbeschreibung. Probleme entstehen zudem häufig dadurch, dass an einer Baumaßnahme mehrere Beteiligte ( z.B. Architekt, Auftragnehmer, Nachunternehmer) nebeneinander tätig sind.

Trotz guter Planung und Vorbereitung ist es daher - leider - Realität, dass es so gut wie keine konfliktfreien Bauabläufe gibt.

Wir beraten und begleiten den Bauherren oder den Bauunternehmer umfassend von der Vertragsgestaltung über die Betreuung während der konkreten Baumaßnahme bis hin zur streitigen Auseinandersetzung.

Leistungsbeispiele:

Tätigkeit für Bauunternehmer

  • Beratung und Gestaltung von Bauverträgen
  • Sicherung und Durchsetzung des Werklohnanspruchs
  • Geltendmachung von Nachträgen
  • Beratung im Hinblick auf die Abnahme von Werkleistungen
  • Gestaltung und Verhandlung von Generalübernehmer-, Generalunternehmer- und Nachunternehmerverträgen
  • Sicherheiten und Bürgschaften
  • Beratung beim Schlüsselfertigbau

 

Tätigkeit für Bauherren

  • Beratung und Gestaltung von Bauverträgen
  • Beratung und Hilfe während des Bauablaufs, bei Bauverzögerung und Bauablaufstörung, Abnahme
  • Sicherung und Geltendmachung der Mängelrechte
  • Abwehr unberechtigter Werklohnforderungen
  • Beratung bei Sicherheiten und Bürgschaften

 

Vertretung in den Verfahren

  • Schlichtungs- und Schiedsverfahren
  • Selbständiges Beweissicherungsverfahren
  • Klageverfahren
Dr. Margarete Spiecker

Chiara Maria Lamby


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