Privates Baurecht ist im wesentlichen Werkvertagsrecht. Seine Komplexität erhält es durch eine Fülle von Rechtsnormen: Neben dem BGB sind insbesondere Allgemeine Geschäftsbe-dingungen, wie die VOB/B, technische Regelwerke wie die DIN–Vorschriften oder das europäische Gemeinschaftsrecht zu beachten.
Auch beim einzelnen Bauvorhaben kommen viele Vertragsunterlagen zusammen, wie Bauvertrag, Verhandlungsprotokoll, Leistungsbeschreibung. Probleme entstehen zudem häufig dadurch, dass an einer Baumaßnahme mehrere Beteiligte ( z.B. Architekt, Auftragnehmer, Nachunternehmer) nebeneinander tätig sind.
Trotz guter Planung und Vorbereitung ist es daher - leider - Realität, dass es so gut wie keine konfliktfreien Bauabläufe gibt.
Wir beraten und begleiten den Bauherren oder den Bauunternehmer umfassend von der Vertragsgestaltung über die Betreuung während der konkreten Baumaßnahme bis hin zur streitigen Auseinandersetzung.
Tätigkeit für Bauunternehmer
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