Der Erwerb von Wohnungseigentum erfreut sich großer Beliebtheit, sei es aus steuerlichen Gründen, sei es für die Altersvorsorge oder aus sonstigen Gründen.
Das Wohnungseigentumsrecht, das im Wesentlichen im WEG (Wohnungseigentumsgesetz) normiert ist, befasst sich einerseits mit Problemen von Wohnungseigentümern untereinander, anderseits mit den Aufgaben von Hausverwaltern und Hausverwaltungen. Die Hauptprobleme aus juristischer Sicht bestehen vor allem im letztgenannten Bereich, meist geht es um die Beitreibung von Hausgeldvorauszahlungen, Jahresabrechnungen oder die gerichtliche Vertretung von Eigentümern. Das WEG stellt hierbei ein sehr spezielles Rechtsgebiet dar, das - um nur eine Besonderheit zu nennen - der freiwilligen Gerichtsbarkeit unterliegt. Praxiserfahrungen sind in diesem Bereich für die optimale Mandatsbetreuung ebenso unabdingbar wie das Wissen um effektive Vollstreckungsmaßnahmen.
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