Das Geschäftsfeld IT beinhaltet zum einen die umfassende rechtliche Betreuung spezieller Probleme einzelner IT-Firmen, zum anderen die Beratung und Vertretung IT-rechtlicher Fragestellungen eines jeden Unternehmens. Inhaltlich geht es dabei um die Lösung rechtlicher Probleme im Bereich Software, Hardware, Internet und den Schutz geistiger Rechte und Werke, die Verteidigung der Rechtsposition im Wettbewerb, das Arbeitsrecht und die gesellschaftsrechtliche Gestaltung. Am häufigsten berührt sind die Bereiche des Vertragsrechts, des Urheberrechts und des gewerblichen Rechtsschutzes, insbesondere des Marken- und Wettbewerbsrechts. Oft sind hier auch internationale Bezüge herzustellen, eine Mandatsbetreuung in englischer Sprache ist selbstverständlich gewährleistet.
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