Ob die gekaufte Hardware defekt oder die gekaufte oder individuell erstellte Software mangelhaft ist, ein Unternehmen seine Waren über Internet zum Verkauf anbieten will, es um die Anmietung von Serverkapazitäten oder die Bereitstellung einer Softwarelösung über Internet im Wege des sogenannten Application Service Providing geht, stets sind Fragen aus dem Bereich des IT- und Internetrechts betroffen.
Unter IT-Recht versteht man dabei im herkömmlichen Sinn grundsätzlich alle Probleme, die im Rechtsverkehr mit Hard- und Software entstehen können. Darüber hinaus sind vom IT-Recht zudem alle Rechtsfragen umfasst, die sich aus der Benutzung eines Computers im Alltag ergeben können. IT-Recht kann man daher als einen übergeordneten Begriff für sämtliche Rechtsfragen auf dem Gebiet der Informationstechnologie verstehen.
Ein "Internetrecht" im Sinne eines klar definierten Rechtsgebietes im herkömmlichen Sinne gib es nicht. Dennoch befindet man sich als Anbieter oder Nutzer des Internets keineswegs - wie manche irrtümlich noch immer annehmen - im rechtsfreien Raum. Vielmehr ziehen sich die zu regelnden Bereiche quer durch die klassischen Rechtsgebiete. Nach jahrelanger Zurückhaltung hat auch der Gesetzgeber auf die Bedürfnisse des Rechtsverkehrs reagiert und zahlreiche Gesetze zur Regelung internetspezifischer Sachverhalte erlassen, wie z.B. das TDG, das die Haftung von Providern bezüglich eigener und fremder Inhalte regelt.
Beide Rechtsbereiche haben sich aus den allgemeinen Gesetzen entwickelt und basieren zum großen Teil auf deren direkter oder entsprechender Anwendung. Allerdings ist die IT-Branche in ständiger Bewegung, so dass sich stetig eine Vielzahl von neuen Fragestellungen ergibt, die der Gesetzgeber erst nach und nach in Teilbereichen regelt und somit bei unsicherer Rechtslage oftmals den Gerichten die Entscheidung überlassen bleibt.
Gerade hier gilt daher, dass eine umfassende Beratung und eine klare vertragliche Regelung im Vorfeld Unsicherheiten beseitigen und damit unnötigen Konflikten vorbeugen kann. Oftmals haben es in diesem Bereich die Vertragspartner in der Hand, die Rechtslage selbst durch ihre Vereinbarungen für sich zu gestalten.
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