Pflege und Vorsorge

Wir beraten überregional seit vielen Jahren die Träger stationärer und ambulanter Senioren- und Pflegeeinrichtungen in allen Rechtsfragen, die deren täglicher Geschäfts- betrieb mit sich bringt. Bewohner und Pflegebedürftige sowie deren Angehörige erhalten unsere Unterstützung bei Gestaltung der eigenen Vorsorge einschließlich Beachtung der Rechte am Ende des Lebens, aber auch bei finanziellen Auseinandersetzungen mit der Kranken- und Pflegekasse. Durch die enge Zusammenarbeit der Abteilung Medizinrecht unter der Leitung von Andrea Pfundstein, Fachanwältin für Arbeits- und Medizinrecht und der Abteilung Erbrecht unter der Leitung von Ulrike Specht, Fachanwältin für Erbrecht, ist eine umfassende und kompetente Beratung aus einer Hand für alle Beteiligten gewähr- leistet.

Leistungsbeispiele:

  • Vertragsgestaltung und -prüfung von Wohn- und Betreuungsverträgen für stationäre Einrichtungen und ambulant betreute Wohnformen; (befristete) Arbeitsverträge für Pflegepersonal
  • Beratung und Vertretung bei Heimaufsicht/FQA und MDK bei Qualitätsprüfungen (§§ 114 ff. SGB XI), Anordnung von Zwangsmitteln der FQA u.a.
  • Haftung im Pflegealltag zu den Themen Sturz/Sturzprophylaxe, Pflegefehler, freiheitsentziehende Maßnahmen und Delegation ärztlicher Aufgaben; Beratung zu arbeitsrechtlichen Maßnahmen
  • Versichertenrechte gegen Pflege- und Krankenkasse bei Ein-/Höherstufung im Pflegestufensystem, Anspruch auf Heilbehandlung, off-label-use
  • Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung: Gestaltung und Beratung zur Errichtung, Änderung und Aufbewahrung für Betroffene und Bevollmächtigte, Durchsetzung des Patientenwillens
  • Unterhalt von Kindern für deren pflegebedürftige Eltern: Vertragliche Gestaltung, Berechnung von Unterhaltsansprüchen, Vertretung gegenüber Sozialbehörden
  • Prüfung und Gestaltung lebzeitiger Übergabeverträge einschließlich Ausgleichs- und Unterhaltspflichten
  • Ausgleichsansprüche für Pflegende im Erbfall: Beratung zur Gestaltung der Abgeltung von Pflegeleistungen sowie gerichtliche Durchsetzung
Andrea Pfundstein

Ulrike Specht


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