Nach den offiziellen Statistiken hat jeder Bundesbürger durchschnittlich mehr als 10 Versicherungsverträge abgeschlossen. Fast jedes Risiko kann heutzutage durch eine Versicherungspolice abgedeckt werden. Dabei kennen die meisten Versicherungsnehmer weder ihre Rechte noch ihre Pflichten und Obliegenheiten aus den jeweiligen Versicherungsverträgen genau. Selbst Mitarbeiter von Versicherern sind regelmäßig nicht in der Lage zu den Einzelfragen unterschiedlicher Versicherungen fundiert Auskunft zu geben. Dies darf bei mehreren Tausend verschiedener allgemeiner Versicherungsbedingungen auch nicht verwundern. Tritt dann der Versicherungsfall ein, gibt es nicht selten schwerwiegende Konflikte zwischen Versicherungsnehmer und Versicherungsgesellschaft hinsichtlich der Eintrittspflicht.
Neben die große und für den Versicherungsnehmer unüberschaubare Anzahl an für den jeweiligen Versicherungszweig zugeschnittenen Versicherungsbedingungen tritt zusätzlich das allgemeine Versicherungsvertragsrecht, das die Rechtsverhältnisse zwischen Versicherten und Versicherer grundsätzlich regelt. Diese Fülle von Regelungen ist auch für in Versicherungsdingen erfahrene Nichtjuristen kaum zu durchschauen. Versicherungsrechtliche Fragen erfordern daher eine fundierte, spezialisierte Beratung und Vertretung.
Paluka Sobola & Partner betreuen Unternehmen, Maklergesellschaften, Versicherer und Versicherungsnehmer aufgrund ihrer langjährigen Tätigkeit auf dem Rechtsgebiet des Versicherungsrechts einerseits beratend schon beim Abschluss eines Versicherungsvertrages, wie auch in außergerichtlichen und gerichtlichen Streitigkeiten aus Versicherungsverhältnissen.
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