Altlastenrecht

Das Altlastenrecht befasst sich als spezielle Ausprägung des Umweltrechts mit dem Problem der Bodenverunreinigungen und -verseuchungen aller Arten. Zentraler Gegenstand dieses Rechtsgebietes ist nicht nur der Umgang mit den Altlasten selbst, der im Bundesbodenschutzgesetz sowie der zugehörigen Bundesbodenschutz- und Altlastenverordnung im Einzelnen geregelt ist, für die Mandanten ist die Frage der Kostentragungspflicht für Untersuchung und ggf. Beseitigung von Altlasten weitaus wichtiger. Da diese Kosten selbst bei "kleineren" Altlastenfällen nicht selten in den sechsstelligen Bereich gehen, kann dies für denjenigen, der hier in Anspruch genommen werden kann, zur Existenzfrage werden.

Hierbei spielt für den Einzelnen nicht nur die Frage nach behördlichen Anordnungen, deren Zulässigkeit und Grenzen eine Rolle, häufig ist der Eigentümer eines Altlastengrundstücks gar nicht der Verursacher und möchte den Kaufvertrag über das Grundstück wieder rückabwickeln. Hierbei sind den rechtlichen Möglichkeiten zum einen die relativ kurzen Verjährungsfristen, zum anderen der meist nicht mögliche Nachweis der positiven Kenntnis des Verkäufers von den Altlasten häufig enge Grenzen gesetzt.

Eine zentrale Rolle spielt eine wegweisende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes aus den letzten Jahren, in der entschieden wurde, dass der sog. Zustandsstörer, also derjenige, der die Altlasten nicht verursacht hat, aber dennoch von der Behörde in Anspruch genommen wird, weil er Eigentümer des Grundstücks ist, nicht (mehr) mit seinem gesamten Vermögen haften muss. Stattdessen soll hier - grundsätzlich - eine Begrenzung auf den wirtschaftlichen Wert des Grundstücks gelten. Gerade diese Grenze wird jedoch nach wie vor von den Behörden insbesondere in Sanierungsverträgen ebenso wenig berücksichtigt wie bei behördlichen Anordnungen.

Gerade im Bereich des Altlastenrechts ist nicht nur eine umfassende Kenntnis der einschlägigen Gesetzesvorschriften, sondern und vor allem das Wissen um technische Altlastenfragen wie etwa von einschlägigen Grenzwerten bzw. der Gefährlichkeit einzelner Stoffe von großem Vorteil. Wir arbeiten in diesem Bereich deshalb grundsätzlich mit Gutachtern aus dem Altlastenbereich zusammen, die uns hier bei unserer Arbeit wesentlich unterstützen und erheblich zu einem für den Mandanten positiven Ergebnis beitragen können.

Leistungsbeispiele:

  • Umfassende rechtliche Beratung und Vertretung in Zusammenhang mit Altlasten
  • Strategieentwicklung und Verhandlungsführung mit Behörden bzgl. Untersuchungs- und Sanierungsanordnungen
  • Abfassung und Überprüfung von Sanierungsplänen und Sanierungsverträgen
  • ggf. außergerichtlicher und gerichtlicher Rechtsschutz gegen Untersuchungs- und Sanierungsanordnungen (Widerspruch, Klage, einstweiliger Rechtsschutz)
  • Zivilrechtliche Beratung und Vertretung bei Rückabwicklungs- und Schadensersatzfragen gegenüber Grundstücksverkäufern
Dr. Helmut Loibl


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