Beitragsrecht

Unabhängig davon, ob eine Straße gebaut oder ausgebessert oder ein Kanal bzw. eine Kläranlage errichtet werden soll, versucht die Gemeinde, die hierfür anfallenden Kosten nach Möglichkeit weitestgehend auf die Anlieger umzulegen. Meist wird schon im Vorfeld der Errichtung einer solchen Maßnahme ein Vorausleistungsbescheid erhoben, um die Bauarbeiten überhaupt erst zu ermöglichen. Der einzelne Anwohner, der einen solchen Bescheid erhält, ist ohne rechtlichen Beistand häufig überfordert. Hier empfiehlt es sich, möglichst frühzeitig, vor allem aber innerhalb der in der jeweiligen Rechtsbehelfsbelehrung angegebenen Frist anwaltlichen Rat einzuholen, damit eine umfassende Prüfung des Bescheids und die Wahrung der Rechte des Betroffenen noch wirksam umgesetzt werden können.

Leistungsspektrum:

  • Beratung und Vertretung bei allen beitragsrechtlichen Fragen
  • Überprüfung von Beitragsbescheiden
  • Überprüfung gemeindlicher (Beitrags-)Satzungen
  • Einleitung notwendiger rechtlicher Schritte (Widerspruch, Klage)
Micha Klewar


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