Immissionsschutzrecht

Im Bereich des Immissionsschutzrechts bieten wir unseren Mandanten eine umfassende Beratung und Begleitung von der Planung ihres Vorhabens über die Strategieentwicklung bis hin zur rechtlichen Umsetzung. Gerade immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige Anlagen haben infolge der immer weiter gehenden technischen Vorgaben und Normen regelmäßig seitenlange Auflagen und Bedingungen hinzunehmen, die teilweise sogar zu einer Beeinträchtigung des laufenden Anlagenbetriebes führen können. Hier ist es wichtig, schon im Vorfeld einer Genehmigung frühzeitig Kontakt mit der Genehmigungsbehörde zu suchen und – vielleicht auch mit Unterstützung externer Sachverständiger – die möglicherweise auftretenden Probleme von vorneherein zu lösen.

Leistungsspektrum:

  • Umfassende Beratung und Vertretung von der Anlagenkonzeptionierung bis zur Abwehr von Nachbarklagen
  • Verhandlung mit Genehmigungsbehörden
  • Anfechtung unzulässiger Auflagen/Bedingungen oder sonstiger Nebenbestimmungen
  • Vertretung bei klageweiser Geltendmachung des Anspruchs auf Genehmigungserteilung
  • Abwehr nachträglicher Anordnungen
Micha Klewar

Dr. Margarete Spiecker


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