Im Bereich des Umweltrechts geht es um bauliche und industrielle Anlagen im weitesten Sinn:
Für den Anlagenbetreiber stellt sich sowohl für die Errichtung, als auch für den dauernden Betrieb seiner Anlage permanent die Frage nach den einzuhaltenden gesetzlichen Vorgaben wie etwa der einschlägigen Lärmvorschriften (z.B. TA Lärm), Luftreinhaltevorgaben (z.B. TA Luft, 22. BImSchV, GIRL), naturschutzrechtlicher Vorgaben, aber auch nach zu beachtenden Regelungen etwa aus dem Abfallrecht, dem Gefahrstoffrecht oder gar der Störfallverordnung. Die entsprechenden Vorgaben müssen nicht nur zur Erlangung der Genehmigung, sondern auch für den fortlaufenden Betrieb eingehalten werden. Eine qualifizierte rechtliche Beratung hilft hier nicht nur bei den Verhandlungen mit den zuständigen Behörden, sondern kann auch so manche kostenintensive Planung, die rechtlich gar nicht nötig ist, rechtzeitig abwenden.
Eine besondere Rolle für den Unternehmer bzw. Geschäftsführer spielt hierbei vor allem der Umweltschutz in der betrieblichen Praxis und Frage seiner eigenen Haftung zivilrechtlicher und auch strafrechtlicher Natur, wenn Umweltschäden durch den Betrieb hervorgerufen werden. Hier kann durch entsprechende Betriebsorganigramme und permanente rechtliche Aktualisierungen das Haftungsrisiko enorm minimiert werden.
Für den Anwohner einer solchen Anlage spielen die rechtlichen Grundlagen eine ganz andere Rolle: Werden diese nicht eingehalten, fürchtet der Nachbar häufig nicht nur um eine Entwertung seines Grundstücks, sondern häufig auch um seine Gesundheit. Zumindest aber hat ein unmittelbarer Anwohner einer umweltrechtlich relevanten Baumaßnahme, sei es eine Fabrik, sei es eine Bundesfernstraße, eine Deponie oder eine Freizeiteinrichtung wie eine Skateranlage, mit massiven Belästigungen meist durch Lärm, Geruch oder Erschütterungen zu kämpfen. In diesen Fällen ist es aus juristischer Sicht meist zwingend erforderlich, frühzeitig zu handeln und beispielsweise Einwendungen in einem Planfeststellungsverfahren zu formulieren, um nicht die eigenen Rechts zu verlieren.
Im Bereich des Umweltrechts betreuen wir umfassend Mandate aus den Einzelbereichen Bau- und Immissionsschutzrecht, Wasserrecht, Straßenrecht, Abfall- und Deponierecht, Naturschutzrecht etc. und dem Gesamtbereich des "Anlagenzulassungsrechtes".
Vertretung von Anlagenbetreibern
Vertretung von Anwohnern, Naturschutzverbänden, Bürgerinitiativen
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