Im Bereich des Verwaltungsrechts beschränkt sich die anwaltliche Tätigkeit nicht nur auf die gerichtliche Durchsetzung abgelehnter eigener Anträge oder die Abwehr von zu Unrecht erlassenen Anordnungen von Verwaltungsbehörden, sondern wird mehr und mehr auf die Beratung und Vertretung bereits im Verwaltungsverfahren, teilweise sogar im vorgelagerten Planungsverfahren verlagert. Gerade hier ist es besonders wichtig, nicht nur über die Kenntnis der einschlägigen verwaltungsrechtlichen Vorschriften zu verfügen, sondern auch die notwendigen Praxiserfahrungen - auch im Umgang mit Behörden und Behördenvertretern - zu haben, da es nicht nur kostengünstiger, sondern auch zeitsparender ist, wenn die Rechte und Interessen des Betroffenen bei der behördlichen Entscheidung bereits berücksichtigt sind und diese nicht erst in einem langwierigen gerichtlichen Verfahren durchgesetzt werden müssen.
Im Bereich des Verwaltungsrechts beraten und vertreten wir Mandanten umfassend insbesondere in den klassischen Bereichen des öffentlichen Baurechts sowie dem Umweltrecht, aber auch aus entlegeneren Gebieten wie etwa dem Hochschulrecht, dem Subventionsrecht oder Enteignungs- und Entschädigungsrecht, um lediglich beispielhaft einige zu benennen.
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