Allgemeines Zivilrecht

Zum allgemeinen Zivilrecht gehören die vielfältigen Belange im Zusammenhang mit den vertraglichen und gesetzlichen Schuldverhältnissen, insbesondere aus dem Kaufrecht, Werk- und Dienstvertragsrecht, Leasing und Schadensersatzrecht. Das Allgemeine Zivilrecht richtet sich nicht nur an Verbraucher mit den für sie geltenden Besonderheiten, sondern auch an Unternehmer, die tagtäglich mit Verträgen verschiedenster Natur konfrontiert werden.

Neben den inhaltlichen Fragen umfasst das Allgemeine Zivilrecht die grundsätzlichen Fragen des Vertragsabschlusses, der Vertragsbeendigung und des Leistungsstörungsrecht sowie insbesondere Fragen der Haftung und Gewährleistung.

Schließlich gehören die außergerichtliche oder gerichtliche Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen, sowie die Forderungsbeitreibung zum Allgemeinen Zivilrecht und Prozessrecht.

Leistungsbeispiele:

  • Beratung bei der Erstellung, Überprüfung und Änderung von Verträgen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen
  • Beratung bei Vertragsbeendigung, Rücktritt vom Vertrag und Gewährleistungsansprüchen
  • Außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung und Sicherung von Forderungen im Mahn- und Klageverfahren und einstweiligen Rechtsschutz sowie Abwehr von Ansprüchen
  • Realisierung der Forderungen im Zwangsvollstreckungsverfahren
Ulrike Specht


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