Nur wenige Rechtsgebiete haben sich in den letzten Jahren durch die Rechtsprechung so sehr gewandelt wie das Bank- und Kapitalanlagerecht. Eine Reihe von Entscheidungen des Bundesgerichtshofs haben die Rechtsverhältnis zwischen Banken und Kapitalanlagegesellschaften einerseits und ihren Kunden andererseits tiefgreifend verändert.
Manche Konflikte in diesem Bereich ließen sich durch frühzeitige Beratung, bestensfalls schon bei Vertragsschluss vermeiden. Eine rechtzeitige, qualifizierte Vertretung kann auch im Streitfall dazu beitragen, größeren Schaden abzuwenden.
Im Vordergrund unserer Beratungs- und Vertretungspraxis stehen Fragen des Bankvertragsrechts, der Finanzierung und der Vermittlung von Kapitalanlagen.
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