Vertragsrecht

Im deutschen Recht gilt der Grundsatz der Vertragsfreiheit, die Vertragspartner können ihre Geschäftsbeziehung also grundsätzlich frei regeln. Eine solche individuelle Vereinbarung hat Vorrang vor jeglicher gesetzlicher Regelung. Allerdings gilt dies nur, soweit keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften bestehen, was insbesondere bei Verträgen mit Verbrauchern häufig der Fall ist.

Verträge erfordern als Grundlage der Geschäftsbeziehung viel Fingerspitzengefühl – es gilt die Interessen der Vertragspartner auszuloten und eine Regelung zu finden, die für beide Seiten akzeptabel ist, sowie alle Möglichkeiten im Blick zu haben, die das Gesetz für eine freie vertragliche Regelung bietet, aber auch die Grenzen des gesetzlich Zulässigen einhalten.

Gerade im unternehmerischen Bereich spielen sowohl Individualvereinbarungen wie auch Allgemeine Geschäftsbedingungen eine große Rolle, also Vertragswerke, die für eine Vielzahl von Fällen gelten sollen. Auf die Gestaltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollte deshalb ein besonderes Augenmerk gerichtet werden, weil hier das Gesetz viele zwingende Regelungen zwingend und die Abweichung von den manchen gesetzlichen Regelungen nur in engen Grenzen wirksam vereinbart werden kann.

Eine klare vertragliche Regelung hilft, Missverständnissen zwischen den Vertragspartnern vorzubeugen und so Streitigkeiten zu vermeiden. Selbst im Konfliktfall kann eine eindeutige vertragliche Vereinbarung helfen, Probleme schnell zu beseitigen. Unabhängig von der Art der Geschäftsbeziehung und der Art der angebotenen Leistung sollten daher essentielle Punkte wie etwa Rechte und Pflichten der Vertragspartner, die Zahlungsmodalitäten, die Gewährleistung oder die Haftung umfassend geregelt sein.

Leistungsbeispiele:

  • Umfassende rechtliche Betreuung und Beratung bei Vertragsverhandlungen
  • Erstellung, Überprüfung, Anpassung und Veränderung von Verträgen (auch englisch)
  • Erstellung, Überprüfung, Anpassung und Veränderung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen
  • Außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung von vertraglichen Ansprüchen
Sabine Sobola

Dr. Dorothea Betten

Tatiana Psiuk LL.M.

Chiara Maria Lamby


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