Kontaktieren Sie uns!
Vom Mehrwert profitieren

Rechtsberatung zur IT-Security

Bei IT-Security-rechtlichen Themen geht es fast immer um die Lösung von Problemen im Bereich der grundsätzlichen Datennutzung, dem Zusammenwirken von Netzwerken, der Zurverfügungstellung von Informationen und Sicherung von Systemen nach innen und außen.

Viele Unternehmen möchten sich zudem gegenüber ihren Mitarbeitern oder Dienstleistern vertraglich absichern. Wir erarbeiten solche Vertragswerke und klären über die Grenzen der Gestaltungsmöglichkeiten auf sowie über die sich häufig ändernde Rechtslage.

Zudem treten in der IT-Security oft rechtliche Fragestellungen im Zusammenhang mit komplexen datenschutzrechtlichen Fragen auf. Wir beraten zudem Unternehmen, die sich bei der Umsetzung neuer Ideen auf unbekanntem Terrain bewegen und erstellen rechtliche Risikoanalysen. Eine Mandatsbetreuung in englischer Sprache ist gewährleistet.

Unsere Leistungen für Sie:

  • Erstellung und Überprüfung von IT-Security-Vertragswerken - insbesondere Geheimhaltungsvereinbarungen, Nutzungsvereinbarungen, Allgemeine Geschäfts- oder Nutzungsbedingungen, Lizenzverträge, Kooperationsverträge, Projektverträge und Datenschutzvereinbarungen
  • Beratung nach den Anforderungen der DSGVO
  • Beratung in allen datenschutzrechtlichen Fragen – insbesondere Notwendigkeit von internen oder externen Datenschutzbeauftragten, Haftungs- und Delegierungsfragen, Auswertung von Daten, Bewertung von Datenschutzkonzepten
  • Rechtliche Beratung im Zusammenhang mit dem Umgang von Daten – z. B. interne oder externe Zurverfügungstellung von personenbezogenen Daten, Outsourcing, Einsatz von Netzwerktechnologien und Cloud Computing
  • Rechtliche Beratung und Bewertung des Einsatzes von spezieller IT-Security-Technik – insbesondere von Überwachungsmaßnahmen (z. B. Videokameras), Computerprogrammen, Zugangs- und Auswertungstechnologien
  • Beratung in Behörden und Unternehmen für interne Mitarbeiter zum Thema Datenschutz in der betrieblichen Praxis, Nutzung von sozialen Netzwerken, Klärung haftungsrechtlicher Fragestellungen
  • Beratung und Vertretung bei akuten IT-Security-rechtlichen Fragestellungen – beispielsweise bei Diebstahl, Unterschlagung, Ausspähung von Daten, Beschlagnahmung von Daten durch Polizei und Staatsanwaltschaft, ungewollte Verbreitung oder Veröffentlichung geheimer Informationen
  • Vertretung vor Gericht, insbesondere auch in Fällen des Einstweiligen Rechtsschutzes in sogenannten Eilverfahren und die vorangehende oder begleitende Beratung

Ansprechpartner

Fragen dazu?

Schreiben Sie uns, wir sind gerne für Sie da.

Michael Hannig

Partner, Rechtsanwalt

hannig@paluka.de
Michael Hannig

Lösungen finden für komplexe & anspruchsvolle Fragestellungen – mit Erfahrung, Exzellenz und Augenmaß.

nach oben scrollen