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Rechtsberatung zu IT-Verträgen, AGB & Software

Im deutschen Recht gilt der Grundsatz der Vertragsfreiheit; die Vertragspartner können ihre Geschäftsbeziehung also grundsätzlich frei regeln. Eine solche individuelle Vereinbarung hat Vorrang vor jeglicher gesetzlicher Regelung. Allerdings gilt dies nur, soweit keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften bestehen, was insbesondere bei Verträgen mit Verbrauchern häufig der Fall ist. Verträge erfordern als Grundlage der Geschäftsbeziehung viel Fingerspitzengefühl – es gilt die Interessen der Vertragspartner auszuloten und eine Regelung zu finden, die für beide Seiten akzeptabel ist, sowie alle Möglichkeiten im Blick zu haben, die das Gesetz für eine freie vertragliche Regelung bietet, aber auch die Grenzen des gesetzlich Zulässigen einhalten.

Im unternehmerischen Bereich spielen sowohl Individualvereinbarungen als auch Allgemeine Geschäftsbedingungen, also Vertragswerke, die für eine Vielzahl von Fällen gelten sollen, eine große Rolle. Auf die Gestaltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollte deshalb ein besonderes Augenmerk gerichtet werden, weil hier das Gesetz viele zwingende Regelungen vorsieht und die Abweichung von manchen gesetzlichen Regelungen nur in engen Grenzen wirksam vereinbart werden kann. Eine klare vertragliche Regelung hilft, Missverständnissen zwischen den Vertragspartnern vorzubeugen und so Streitigkeiten zu vermeiden. Selbst im Konfliktfall kann eine eindeutige vertragliche Vereinbarung helfen, Probleme schnell zu beseitigen. Unabhängig von der Art der Geschäftsbeziehung und der Art der angebotenen Leistung sollten daher essentielle Punkte wie etwa Rechte und Pflichten der Vertragspartner, die Zahlungsmodalitäten, die Gewährleistung oder die Haftung umfassend geregelt sein.

    Unsere Leistungen für Sie:

    • Umfassende rechtliche Betreuung und Beratung bei Vertragsverhandlungen
       
    • Begleitung bei Vertragsverhandlungen
       
    • Erstellung, Überprüfung, Anpassung und Veränderung von Verträgen (auch in englischer Sprache) und Erstellung, Überprüfung, Anpassung und Veränderung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen
       
    • Außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung von vertraglichen Ansprüchen
       
    • Erstellung und Überprüfung von IT-Verträgen, insbesondere Allgemeine Geschäftsbedingungen oder Nutzungsbedingungen, Vertriebsverträge, Lizenzverträge, Projektverträge, ASP- und SaaS-Verträge
       
    • Lizenzrechtliche Klärung von Fragen im Zusammenhang mit propietärer und Open-Source Software. Erstellung, Überarbeitung und Bewertung von Lizenzbestimmungen (z.B. Creative Commons, GPL, BSD etc.)
       
    • Veratung beim Vertrieb von Open-Source-Software, insbesondere Klärung gewährleistungsrechtlicher und haftungsrechtlicher Fragestellungen
       
    • Vertretung vor Gericht, auch in Fällen des Einstweiligen Rechtsschutzes

    Schwerpunkte IT, Daten und Marken

    Ansprechpartner

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    Schreiben Sie uns, wir sind gerne für Sie da.

    Michael Hannig

    Partner, Rechtsanwalt

    hannig@paluka.de
    Michael Hannig

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