Aktuelle Entscheidung der Clearingstelle EEG: Enger Anlagenbegriff soll gelten

Von: RA Dr. Helmut Loibl, Donnerstag 15. Juli 2010

Aktuelle Entscheidung der Clearingstelle EEG: Es soll - entgegen der bisher absolut herrschenden Meinung - der enge Anlagenbegriff gelten. Eine erste Einschätzung über die Konsequenzen können Sie hier abrufen. Die Entscheidung selbst ist hier verlinkt.

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