Photovoltaik-Freiflächenanlagen-Gesetzesänderung
Von: RA Dr. Helmut Loibl, Donnerstag 01. Juli 2010Der Bundesrat hat bei der Beratung über den Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestags vom 06.05.2010 beschlossen, den Vermittlungsausschuss anzurufen (BR-Drs. 284/10 [B]), ob die in § 20 Abs. 4 S. 1 EEG vorgesehene einmalige zusätzliche Absenkung der Einspeisevergütung zum 1. Juli 2010 um 16 Prozent für Hausdachanlagen, 15 Prozent für Anlagen auf Freiflächen und 11 Prozent für Anlagen auf Konversionsflächen auf höchstens 10 Prozent für diese Anlagen zu beschränken sei. Als Begründung hierfür wird eine Langfirstbetrachtung bei der Preisentwicklung angegeben. Neu zu installierende Photovoltaikanlagen sollten jedoch keinesfalls unrentabel werden und ein dadurch einsetzender Markteinbruch bestehende wirtschaftliche Strukturen nicht zerstören. Gerade bereits geplante Projekte sollten nicht gefährdet werden. Um Marktverwerfungen und Abwanderungen zu vermeiden, muss die Degression entsprechend der Marktentwicklung ausgestaltet werden.
Auch die Länder Rheinland Pfalz und Bayern hatten beantragt den Vermittlungsausschuss anzurufen.
Die Beratungen im Vermittlungsausschuss vom 16. Juni 2010 wurden vertagt und es wurde eine Arbeitsgruppe eingesetzt, Kompromissvorschläge zu erarbeiten. Am 05. Juli 2010 soll der Vermittlungsausschuss erneut zusammenkommen.






