Änderung des Erbschaftsteuerrechts durch das Wachstumsbeschleunigungsgesetz

Von: RAin Ulrike Specht, Freitag 11. Dezember 2009

Am 04.12.2009 hat der Deutsche Bundestag das „Gesetz zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums“ (Wachstumsbeschleunigungsgesetz) auf den Weg gebracht. Das Artikelgesetz regelt in Artikel 6 Änderungen zum geltenden Erbschaftsteuerrecht (wir berichteten). Damit das Gesetz wie geplant am 01.01.2010 in Kraft treten kann, muss der Bundesrat in der für 18.12.2009 angesetzten Sitzung seine Zustimmung erteilen.

Informationen über den Fortgang des Verfahrens erhalten Sie zu gegebener Zeit an dieser Stelle.

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