Begünstigung nach § 13 a ErbStG entfällt bei Begleichung der Schenkungsteuerschuld aus der Substanz des Betriebsvermögens
Von: RAin Ulrike Specht, Mittwoch 10. Februar 2010Der Bundesfinanzhof hat heute, 10.02.2010 entschieden (Az. II R 63/08), dass die Begünstigung des Betriebsvermögens nach § 13a ErbStG a. F. entfällt, wenn die Steuer aus der Substanz des Betriebs gezahlt wird.
Der Entscheidung...






