Früheres Eigenkapitalersatzrecht ist auch nach Inkrafttreten des MoMiG in „Altfällen“ anwendbar
Von: RA Daniel Paluka, Mittwoch 11. Februar 2009Im Ausgangsfall war über eine GmbH im Jahre 2000 das Insolvenzverfahren eröffnet worden. In der Folge kam es zu einem Verfahren gegen den Alleingesellschafter wegen Haftungsansprüchen aus Verstoß gegen Eigenkapitalersatzrecht....






