Direktvermarktung nach dem EEG 2012
Von: RA Dr. Helmut Loibl, Dienstag 24. Januar 2012Das EEG 2012 birgt insbesondere über die Marktprämie hervorragende Chancen für die Direktvermarktung von Strom aus Erneuerbaren Energien, vor allem im Bereich Windkraft und Biogas. Gleichwohl ist hier größte Vorsicht geboten: Nach unseren Praxiserahrungen sind viele der angebotenen Verträge nicht unterzeichnungsfähig! Häufig fehlt es sowohl an einer angemessenen Vergütung, die tatsächlich höher ist als nach dem EEG, als auch an entsprechenden Sicherheiten. Darüber hinaus sind bei der Direktvermarktung viele Einzelheiten zu beachten, damit das Geld dann auch tatsächlich beim Erzeuger ankommt.
FAZIT: Bitte niemals derartige Verträge über die Direktvermarktung von EEG-Strom ohne die Prüfung durch einen Fachjuristen unterzeichnen!
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