Medizinrecht: Geplantes Patientenrechtegesetz vorgestellt
Von: RAin Andrea Pfundstein, Montag 16. Januar 2012Heute wurde das seit langem diskutierte Patientenrechtegesetz von Bundesjustizministerium und Bundesgesundheitsministerium vorgestellt, zumindest in der Fassung eines ersten Entwurfes.
Für die Behandlerseite ändert sich dadurch nicht viel: Die meisten Punkte geben nunmehr in Textform wieder, was ohnehin bereits aufgrund der geltenden Gesetze und der Rechtsprechung galt. So wird der Behandlungsvertrag zwischen Arzt und Patient ausdrücklich geregelt, ebenso wie die Aufklärungs- und Dokumentationspflichten. Aber auch bisher musste der Patient vor jedem Eingriff über die konkrete Behandlung, die sich daraus ergebenden Risiken und Alternativen in einem vorherigen persönlichen Gespräch aufgeklärt werden. Das sorgfältige und alle Maßnahmen beinhaltende Führen der Patientenakte ist ebenso keine neue Verpflichtung für Ärzte, wird nun aber ebenso wie ein Akteneinsichtsrecht in die eigene Patientenakte gesetzlich normiert.
Positiv auch für die Behandlerseite ist sicherlich hingegen, dass die Kranken- und Pflegekassen verpflichtet werden sollen, ihre Versicherten u.a. durch die Erstellung medizinischer Gutachten zu unterstützen. Auf diesem Weg kann dem Patienten bei der Klärung der Ungewissheit, ob eine konkrete gesundheitliche Schädigung durch ein ärztliches Fehlverhalten verursacht wurde, geholfen werden. Andererseits lässt sich dadurch auch so manches, häufig über viele Jahre geführtes Klageverfahren ohne Aussicht auf Erfolg von vorneherein vermeiden. Denn der Patient trägt grundsätzlich die volle Beweislast für den Behandlungsfehler und dessen Ursächlichkeit für seinen Gesundheitszustand.
Fazit: Das Gesetz wird dem Patienten mehr Transparenz in seinen Rechten bieten, ändert die bereits bestehenden rechtlichen Rahmenbedingungen für Ärzte jedoch nicht. Dies gilt insbesondere für die Frage der Beweiserleichterung und Beweislastumkehr.
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