Pflege: EU-Richtlinie ändert Krankenpflegeausbildung
Von: RAin Andrea Pfundstein, Donnerstag 22. Dezember 2011In Deutschland sind bislang 10 Jahre Schulbildung die Voraussetzung für die Ausbildung zum Gesundheits- und Krankenpfleger, d.h. z.B. in Form eines Realschulabschlusses oder eines Hauptschulabschlusses mit mindestens zweijähriger erfolgreich abgeschlossener Berufsausbildung. Eine am 19.12.2011 in Brüssel vorgestellte EU-Richtlinie soll dies ändern: Danach müssen deutsche Pflegekräfte künftig eine zwölfjährige Schulbildung nachweisen, bevor sie zur Krankenpflegeausbildung zugelassen werden.
Hintergrund ist die EU-weite Vereinheitlichung der Ausbildung in der Pflege. In Ländern wie Frankreich oder Belgien wird die Ausbildung in der Pflege als akademisches Studium geführt, so dass ohne Abitur und sich anschließende mindestens dreijährige Ausbildungszeit eine Tätigkeit im Pflegebereich nicht möglich ist. Damit gelten auch höhere Standards, die künftig gleichwertig in allen EU-Ländern gelten sollen. Nur in Österreich, Luxemburg und Deutschland liegt die Eingangsvoraussetzung noch bei 10 Jahren.
Noch ist die Richtlinie nicht in Kraft, bis Ende 2012 möchte die Europäische Kommission einen Kompromiss erzielen. Gelingt dies nicht, bedeutet dies für deutsche Hebammen, Krankenschwestern und sonstige Pflegekräfte eine erhebliche Einschränkung ihrer beruflichen Tätigkeit innerhalb Europas und verstärkt zudem den bereits bestehenden Pflegekräftemangel in Deutschland.
info@paluka.de