Zu den Pflichten des Notars bezüglich der Gesellschafterliste
Von: RA Daniel Paluka, Mittwoch 03. November 2010Wirkt der Notar an einer Kapitalerhöhung einer GmbH mit, so hat er anstelle der Geschäftsführer die neu gefasste Gesellschafterliste einzureichen.
Kommt es zu Veränderungen in den Personen der Gesellschafter oder des Umfangs...
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