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31.03.2020 | Von: Rechtsanwältin Ulrike Specht

Betriebsschließung – Versicherer wollen nicht bezahlen

Versicherer wollen bei Betriebsschließung wegen Corona nicht bezahlen.

Nach aktueller Meldung von BR24 (Bayerischer Rundfunk) haben einige Versicherer den Deckungsschutz im Rahmen der Betriebsausfallversicherung für Gastronomie- und Hotelbetriebe wegen Betriebsausfall bedingt durch Corona abgelehnt.

Zur Begründung berufen sich die Versicherer zum einen darauf, dass die in den Bundesländern, z. B. in Bayern erlassene „Allgemeinverfügung“ nicht ausreichend sei, sondern es einer individuellen Anordnung der Betriebsschließung gegenüber dem jeweiligen Betrieb bedurft hätte. Zum anderen wird argumentiert der für den Erlass der Betriebsschließung ursächliche Erreger sei nicht explizit genannt worden.

Nach unserer Einschätzung dürften derartige Entscheidungen nicht haltbar sein. Zumindest lohnt sich im Einzelfall der Blick in das Bedingungswerk der jeweiligen Versicherung, um die Rechte zu klären. Denn zum einen wurde die in Bayern zunächst erlassene Allgemeinverfügung durch eine Rechtsverordnung ersetzt. Zum anderen dürfte die Forderung nach einer expliziten Bezeichnung des Erregers eine überzogene Anforderung an den Wortlaut der Versicherungsbedingungen und damit eine unangemessene Benachteiligung für den Versicherungsnehmer darstellen.

Betroffenen Unternehmern ist daher zu raten, die Versicherungspolicen auf den Prüfstand zu stellen und zeitnah und fristgerecht die Ansprüche gegen den Versicherer geltend zu machen.

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