Rechtsberatung - Erbrecht, Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
So vielfältig die Ziele der Erblasser sind, so vielfältig sind auch die Möglichkeiten, die das Erbrecht bietet. Lebzeitige Verfügung oder Vermögensübertragung von Todes wegen sind nur die bekanntesten erbrechtlichen Regelungstypen. Es bedarf daher einer gezielten Abstimmung der Regelungen und Anordnungen, um den Willen des Erblassers mit den Bedürfnissen der nachfolgenden Generation in Einklang zu bringen. Die Rechte Dritter, z. B. Pflichtteilsansprüche oder Ausgleichsansprüche unter Abkömmlingen sowie erbschaft- und schenkungsteuerliche Bedingungen, müssen beachtet werden, damit ein schlüssiges Gesamtkonzept erstellt werden kann. Dies gilt für Privatleute und besonders für Unternehmer.
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Ulrike SpechtRechtsanwältin, Fachanwältin für Erbrecht, Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht
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