Rechtsberatung bei Mängel und Gewährleistung bei EEG-Anlagen
Unsere Abteilung Erneuerbare Energien berät und vertritt unter Leitung von Dr. Helmut Loibl seit dem Jahr 2000 bundesweit Betreiber, Planer und Investoren von EEG-Anlagen. Gerade bei EEG-Anlagen geht es – wenn Anlagen oder Teile davon defekt sind oder nicht die nötige Leistung erbringen – häufig um Schäden, die schnell in den 6-stelligen Bereich anwachsen können. Hier ist sowohl eine vertiefte Branchenkenntnis als auch ein schnelles und entschlossenes Handeln notwendig, damit die eigenen Rechte umfassend gewahrt werden können. Dabei hilft uns unser Netzwerk aus Planern, Gutachtern und Sachverständigen, um die für unsere Mandanten bestmögliche Lösung erzielen zu können.
Unsere Leistungen für Sie:
- Generell:
Erstellung/Prüfung von Bauverträgen; Abwehr oder Durchsetzung von Gewährleistungs- oder Mangelbeseitigungsansprüchen
- Beratung von Herstellern:
Vertragsgestaltung, Absicherung eigener Rechtspositionen, Geltendmachung und Sicherung des Vergütungsanspruchs
- Photovoltaik:
Gewährleistung wegen Minderleistung oder Defekten von Modulen; Konstruktionsschäden und Montagefehler; falsche Ausrichtung von Modul und Wechselrichter; Planungsschäden; Durchsetzung von Hersteller-/Produktgarantien
- Biogas:
Mängel und Gewährleistung an Anlagenkomponenten, Klärung des Umfangs der Leistungspflicht (z. B. Beschichtungen bei Schnecken, Fermentern, Eintragbehältern etc.), Geltendmachung von Ausfallschäden u.v.m.
- Windkraft:
Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen (Schäden an WEA, Rotorblatt- tausch etc.), Ausfallschäden, Durchsetzung von Wartungsansprüchen und Laufzeitgarantien u.v.m.
Schwerpunkte Erneuerbare Energien
Leitender Partner
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Schreiben Sie uns, wir sind gerne für Sie da.
Dr. Helmut LoiblRechtsanwalt
loibl@paluka.deIhr Anwaltsteam
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