Gesellschafterverträge (GmbH & Co.) - Erstellung und Beratung
Unsere Kanzlei berät Gründer und bestehende Unternehmen. Beginnend mit der Beratung zur Wahl der Rechtsform über die innergesellschaftlichen Auseinandersetzungen bis hin zu Planung und Durchführung der Unternehmensnachfolge beraten und begleiten wir unsere Mandanten.
Die genaue Bewertung der Chancen und Risiken eines Unternehmens setzt eine fundierte rechtliche Beurteilung aller betrieblichen Faktoren voraus. Lieferbeziehungen, Vertriebsstruktur, Eigentums- und Fremdkapitalbedingungen, Miet- und Leasingverträge sowie Beteiligungsverhältnisse und konzernrechtliche Verflechtungen müssen genau durchleuchtet werden. Im Vordergrund unserer Tätigkeit stehen dabei selbstverständlich die wirtschaftlichen Ziele unserer Mandanten, für die wir praxisgerechte gesellschaftsrechtliche Lösungen erarbeiten. Die enge Zusammenarbeit mit steuerrechtlichen Beratern versteht sich für uns dabei von selbst.
Unsere Leistungen für Sie:
- Gestaltung der Gesellschaftsverträge und Satzungen; Erstellung von Geschäftsordnungen
- Beratung von Geschäftsführern und Vorständen, Beiräten sowie Gesellschaftern bei gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen
- Vorbereitung von Anteilsübertragungen, Vertragsgestaltung zur Anteilsübernahme in Personen- und Kapitalgesellschaften
- Beratung und Vertragsgestaltung zu Unternehmenskauf und –verkauf (Absichtserklärungen, Vertraulichkeitsvereinbarungen; Prüfung von Leistungsverträgen, Kooperationsverträgen, Finanzierungsverträgen, immobilienbezogenen Verträgen, Kreditsicherungen, dingliche Sicherheiten; Analyse gewerblicher Schutzrechte, Urheberrechte, Markenrechte und Lizenzen).
- Konzeption und Vertragsgestaltung zur Unternehmensnachfolge
Schwerpunkte Erben, Handel und Gesellschaft
Leitende Partnerin
Fragen dazu?
Schreiben Sie uns, wir sind gerne für Sie da.
Ulrike SpechtRechtsanwältin, Fachanwältin für Erbrecht, Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht
specht@paluka.de