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19.12.2008 | Von: Rechtsanwalt Schulte-Middelich

Änderung des EEG: Übergangsregelung für Palmöl

Der Deutsche Bundestag hat heute, am 19.12.2008, eine Änderung des EEG 2009 verabschiedet. In der Anlage 2 (NaWaRo-Bonus) wird eine Übergangsbestimmung für Palm- und Sojaöl eingefügt.

Die neue Bestimmung erlaubt den Einsatz von Palmöl und Sojaöl für Anlagen, die am 05.12.2007 bereits in Betrieb waren oder zu diesem Zeitpunkt bereits "bestellt" waren, vorübergehend bis zu Inkrafttreten einer EEG-Nachhaltigkeitsverordnung. Für später in Betrieb gegangene Anlagen bleibt der Einsatz unzulässig und führt zum endgültigen Wegfall des NaWaRo-Bonus auch für die Zukunft.

Der Einsatz von Palmöl oder Sojaöl bleibt dennoch vorerst noch kritisch: Die Übergangsregelung tritt am Tag nach der Verkündung des Gesetzes in Kraft. Bis das erfolgt ist, ist jedem Anlagenbetreiber zu raten, die Anlage am 31.12.2008 vorerst stillzulegen oder den Brennstoff zu wechseln.

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