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29.04.2009 | Von: Rechtsanwältin Ulrike Specht

Anlegerschutz – Harmonisierung des europäischen Rechts

Mit einem einheitlichen Regelwerk auf europäischer Ebene im Bereich der Finanzdienstleistungen soll der Anlegerschutz künftig harmonisiert werden. Nach Vorschlag der EU-Kommission sollen künftig nur noch gut strukturierte und sichere Anlageprodukte auf den Markt gebracht werden können, die dem Anleger einen direkten Produktvergleich ermöglichen. Das Regelwerk soll auch Vorschriften zur Offenlegung der Vermittler- und sonstigen Provisionen enthalten, sodass die Kostenstruktur des Anlageprodukts transparent wird. Mit dem von der EU Kommission beabsichtigten Regelwerk soll ein europaweit einheitliches Konzept für Veröffentlichungspflichten und Vertriebsregeln geschaffen werden. Die bisherigen Publikationspflichten seien nach Auffassung der Kommission nicht ausreichend, da sie je nach Art und Vertriebsstruktur des Produkts variieren. Anhand einheitlicher und leicht verständlicher Informationsblätter sowie einheitlicher Vertriebsregeln soll ein möglichst hohes Maß an Harmonisierung erreicht werden. Für Zertifikate, Investmentfonds, fondsgebundene Versicherungen und andere Verbraucheranlageprodukte müssen Kosten, Gewinnchancen und Verlustrisiken für den Anleger künftig vergleichbar und leicht erkennbar sein. Die Regelungen zu Vertrieb und ordnungsgemäßer Beratung gemäß der MiFiD (Finanzmarktrichtlinie – wir berichteten) sollen auf die Verbraucheranlageprodukte übertragen werden.

Erste Vorschläge zur Umsetzung der Harmonisierung werden Ende des Jahres 2009 vorgelegt. Wir werden an dieser Stelle weiter zu diesem Thema berichten.

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