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10.10.2008 | Von: Rechtsanwältin Andrea Pfundstein

Arbeitsschutz lohnt sich!

Am 08.10.2008 wurde der Wettbewerb zum Deutschen Arbeitsschutzpreis 2009 mit Preisgeldern in Höhe von insgesamt 40.000 Euro ausgerufen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), der Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI) und die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) prämieren Unternehmen, die sich durch innovative Produkte oder Prozesse in besonderer Weise für die Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz bemühen.

Die Initiatoren werben u.a. mit dem Slogan "Sicher ist: Arbeitsschutz zählt!" Dies gilt sowohl aus wirtschaftlicher als auch aus rechtlicher Sicht. Arbeitgeber sind verpflichtet, die verschiedenen Vorschriften aus Arbeitschutzgesetz, Arbeitszeitgesetz, Vorschriften zum Schutz von Arbeitnehmern in besonderen Lebenslagen (u.a. Schwerbehinderte und Gleichgestellte, Schwangere und Mütter) und den hierzu erlassenen Verordnungen einzuhalten und dies zu dokumentieren. Den Unternehmer trifft im Einzelfall die persönliche Haftung, sollte er keine geeigneten Arbeitschutzmaßnahmen getroffen und deren Wirksamkeit in seinem Betrieb kontrolliert haben. Der Aufbau einer sog. gerichtsfesten Organisation ist erforderlich.

Das Bundesarbeitgericht hat sich zum Thema Arbeitschutz zuletzt in seiner Entscheidung vom 12.08.2008 geäußert (Az. 9 AZR 1117/06). Danach beginnt der Individualschutz des Arbeitnehmers schon mit dem Beurteilungsprozess und nicht erst mit der Entscheidung über konkrete Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz. Der Arbeitnehmer kann daher die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung einklagen, ebenso wie dem Betriebsrat in diesem Zusammenhang ein Mitbestimmungsrecht zusteht, das es zu beachten gilt.

Wir empfehlen Unternehmern und Arbeitgebern daher, die eigene Verantwortung und die Haftung von Führungskräften im Betrieb zu überprüfen und durch ein geeignetes Arbeitsschutzmanagement Vorkehrungen zu treffen.

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