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09.10.2017 | Von: Rechtsanwalt Dr. Helmut Loibl

Ausschreibung für Biogasanlagen nach dem EEG

Ausschreibung für Biogasanlagen nach dem EEG

Ausschreibung für Biogasanlagen nach dem EEG

Aktuell hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) das Hintergrundpapier zur ersten Biomasse-Ausschreibung nach dem EEG 2017 veröffentlicht. Bereits bekannt war, dass 24 Gebote einen Zuschlag mit insgesamt knapp 27,5 MW Leistung erhalten haben. Faktisch hat jeder, der ein zulässiges Gebot abgegeben hat, dieses auch in der von ihm gewünschten Höhe als Zuschlag erhalten.

Ein Drittel der Gebote ausgeschlossen

Neu ist jedoch, dass insgesamt neun der eingereichten 33 Gebote ausgeschlossen werden mussten. Das sind sehr beachtliche 33 %, also jedes dritte Gebot!

 

Fachliche Beratung bei Abgabe des Gebots dringend zu empfehlen 

Dies zeigt einmal mehr, dass bei den Ausschreibungsverfahren nach dem EEG sehr viel Wert auf die formalen Angaben zu legen ist, jeder noch so kleine Fehler kann zum Ausschluss des Gebotes führen mit der Folge, dass im Bereich Biogas/Biomasse erst im Folgejahr wieder an einer Ausschreibung teilgenommen werden kann. Dies zeigt aber auch, dass jedem Anlagenbetreiber dringend anzuraten ist, sich hier bei der Abgabe eines Gebotes fachlich beraten zu lassen.

Fazit für die Praxis:

Die Erfahrung zeigt zudem, dass bereits im Vorfeld einiges zu prüfen und ggf. zu ändern ist (Stichwort: Genehmigung der installierten Leistung), so dass bereits frühzeitig fachlicher Rat eingeholt werden sollte. 

Bei Fragen zur Teilnahme an einer Ausschreibung für Biogasanlagen können Sie sich jederzeit gerne an uns wenden! Ihnen steht ein qualifiziertes Team aus erfahrenen Rechtsanwälten für den Bereich Erneuerbare Energien zur Verfügung. Telefonisch erreichen Sie uns unter der Nummer 0941 585710!

 

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