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29.04.2008 | Von: Rechtsanwalt Schulte-Middelich

BGH kippt Gaspreiserhöhungsklausel

Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofes hat mit Urteil vom 29.04.2008 in einem Rechtsstreit zwischen einem Gasversorger und einigen seiner Kunden entschieden, dass mehrere Gaspreiserhöhungen unwirksam waren. Streitgegenständlich waren Gaslieferverträge für Sonderkunden, die eine Anpassungsklausel enthielten, die den Versorger zu Preiserhöhungen berechtigen, wenn ein Vorlieferant die Preise erhöht. Bereits die Vorinstanzen hatten die Unwirksamkeit der Vertragsklausel festgestellt.

Entscheidend war für die Entscheidung, dass die Klausel eine AGB-Klausel war, die die Kunden unangemessen benachteiligt. Gasversorger sind nach der bisherigen Rechtsprechung bei Tarifkunden verpflichtet, Kostensteigerungen wie Kostensenkungen im gleichen Maßstab Rechnung zu tragen. Eine Abweichung hiervon, die dem Kunden einseitig das Risiko von Preisschwankungen auferlegt, ist nach dem nun ergangenen Urteil auch bei Sonderkunden nicht möglich, sondern gem. § 307 BGB unwirksam.

Die schriftlichen Urteilsgründe liegen noch nicht vor, eine genauere rechtliche Bewertung kann also vorraussichtlich erst in zwei bis drei Monaten erfolgen, wenn der BGH seine Begründung zu Papier gebracht hat.

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