Kontaktieren Sie uns!

Hier finden Sie aktuelle Blogbeiträge aus folgenden Rechtsgebieten:

Blog

10.05.2017 | Von: Rechtsanwalt Christian Wenzel

Biogas: AwSV tritt am 1. August 2017 in Kraft

Die AwSV (Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen) wurde am 21.04.2017 im Bundesgesetzblatt (Teil I, Nr.22) veröffentlicht und tritt nach § 73 der Verordnung am 01.08.2017 in Kraft.

Wesentliche Neuerungen:

Besondere Anforderungen für Biogasanlagen werden in §37 AwSV geregelt. Wesentlich sind hierbei insbesondere die grundsätzliche Verpflichtung zur Errichtung einer Umwallung bis zum 01.08.2022 (§ 68 Abs.10 AwSV) sowie die Regelungen zur Leckageerkennung.

Fazit:

Durch die Neuregelung der AwSV werden die wasserrechtlichen Anforderungen an Biogasanlagen stark verschärft. Erfreulich ist jedoch die Übergangsfrist für die Errichtung der Umwallung in § 68 Abs.10 AwSV, welche eine Verpflichtung zur Errichtung einer Umwallung durch die Genehmigungsbehörden vor dem 01.08.2022 verbietet.

zurück zur Übersicht
Teilen:
nach oben scrollen