Kontaktieren Sie uns!

Hier finden Sie aktuelle Blogbeiträge aus folgenden Rechtsgebieten:

Blog

17.11.2021 | Von: Rechtsanwalt Dr. Helmut Loibl

Biogasanlagen müssen Nachhaltigkeit der eingesetzten Biomasse zertifizieren lassen

Die EU hat nunmehr die BioSt-NachV notifiziert, damit ist davon auszugehen, dass diese Verordnung noch im laufenden Jahr 2021 endgültig in Kraft gesetzt wird. Das hat Folgen für viele Biogasanlagenbetreiber:

  • Wer ist betroffen?
    Alle Biogasanlagen über 2 MW Feuerungswärmeleistung; hier gilt der EEG-Anlagenbegriff, das heißt, Satellit und Biogasanlage sind getrennt zu betrachten.
     
  • Was ist nachzuweisen?
    Die eingesetzte Biomasse muss nachhaltig sein. Ein Gutachter muss zertifizieren, dass sie nicht von Flächen mit hoher biologischer Vielfalt, Feuchtgebieten, Wälder etc. stammt; hier ist auf das Kalenderjahr 2008 abzustellen: Wurde seither Grünland mit hoher biologischer Vielfalt umgebrochen, ist der heute darauf angebaute Mais nicht nachhaltig!
     
  • Wie ist nachzuweisen?
    Über einen zertifizierten Gutachter.
     
  • Wann ist nachzuweisen?
    Ab 01.01.2022. Ausnahmen gibt es nur bis maximal 30.06.2022, sofern zugelassene Auditoren nicht verfügbar wären. Das bedeutet, dass der jetzt gerade einsilierte Mais bereits zertifiziert werden muss, wenn er ab 01.01.2022 in die Biogasanlage eingesetzt werden soll!
     
  • Was passiert, wenn nicht zertifizierte Biomasse eingesetzt wird?
    Leider ist dies rechtlich unklar. Klar ist, dass zumindest für den entsprechenden Anteil keine EEG-Vergütung erhalten werden kann. Theoretisch könnte man sogar darüber diskutieren, dass die gesamte EEG-Vergütung entfallen könnte, juristisch halte ich das jedoch nicht für richtig. Gleichwohl muss die Zielsetzung sein: Nachweis der Nachhaltigkeit für 100% der Einsatzstoffe!
     
  • Praxisproblem:
    Völlig unklar ist, ob „bilanziert“ werden darf: Beispiel: Die Einsatzstoffe im Silohaufen sind zu 60% zertifiziert zu 40% nicht. Der Betreiber möchte die 60% zertifizierte Biomasse der Biogasanlage selbst zuschlüsseln, da diese den Nachweis führen muss, die 40% nichtzertifizierte Biomasse soll bilanziell dem Satellit, der diesen Nachweis nicht benötigt, zugeordnet werden. Rechtlich ist leider völlig unklar, ob dies so funktionieren kann.

Daher nochmals: Ziel muss es sein, dass letztlich die gesamte eingesetzte Biomasse zertifiziert werden kann. Im Hinblick darauf, dass die Zeit drängt und derzeit nur eine überschaubare Zahl an zugelassenen Zertifizierern vorhanden ist, sollte sich jeder betroffene Biogasbetreiber schnellstmöglich um diese Problematik kümmern.

zurück zur Übersicht
Teilen:
nach oben scrollen