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27.11.2007 | Von: Rechtsanwalt Schulte-Middelich

BMU bestätigt geplante Senkung der Vergütung für Solarstrom

Die Nachrichtenagentur Reuters berichtet, dass das Bundesumweltministerium eine geplante Absenkung der Förderung für Solarstrom ausdrücklich bestätigt hat. Ein Sprecher hat einen Bericht in der Zeitschrift "Focus-Money" am Dienstag als richtig bezeichnet.

Die geplanten Änderungen lassen sich im Detail in dem Referentenentwurf zur EEG-Novelle nachvollziehen. Gem. § 24 Abs. 2 Nr. 8 EEG-Entwurf soll die Vergütung für neue Solar-Anlagen jedes Jahr um 8% abgesenkt werden, gem. §  69  Abs. 2 EEG-Entwurf ausnahmsweise im Jahr 2010 nur um 7%. Nach dem heute geltenden Recht beträgt die Degression 6,5% jährlich. Zusätzlich soll bereits im Jahr der Novelle die Vergütung sinken: Anstelle von 33,18 ct/kWh, die nach dem bisherigen EEG im Jahr 2009 zu erzielen wären, beträgt die Grundvergütung gem. § 36 Abs. 1 EEG-Entwurf in 2009 nur noch 32,0 ct/kWh.

Ob diese geplante Gesetzesänderung ein Schritt in die richtige Richtung ist, wage ich zu bezweifeln. Ich befürchte eher, dass sich die Gesetzesnovelle eher als Bremse für den weiteren Ausbau der Photovoltaik entwickeln könnte.

Die in dem Bericht ebenfalls erwähnte deutliche Steigerung für andere Anlagen kann ich zumindest für den Bereich der Biomasse nur eingeschränkt im Referentenentwurf wiederfinden. Zwar soll die Grundvergütung nach § 31 Abs. 1 Nr. 1 EEG-Entwurf auf 11,67 ct/kWh angehoben werden. Dies gilt aber nur für die ersten 150 kW Leistung. Für die darüberhinausgehende Leistung verbleibt es bei der Vergütung nach dem bisherigen Gesetz. Eine meiner Meinung nach  sinnvolle Kompensation für die gerade im letzten Jahr teilweise dramatisch gestiegenen Preise für Einsatzstoffe erfolgt nicht. Erfreulich immerhin: die Absenkung der Vergütung beträgt ab 2010 gem. § 24 Abs. 2 Nr. 5 EEG-Entwurf nur noch 1% anstelle von bisher 1,5% jährlich.

(link gefunden bei energynet)

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