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21.10.2008 | Von: Rechtsanwältin Ulrike Specht

Das neue GmbH-Recht - Vereinfachung der Gründung

Vereinfachtes Gründungsverfahren
Wird die Gesellschaft nicht mehr als drei Gesellschafter und einen Geschäftsführer haben, so kann zur Gründung das sog. "Musterprotokoll" verwendet werden. Das Musterprotokoll enthält Satzung, Geschäftsführerbestellung und Gesellschafterliste. In einem einzigen Formular werden die notwendigen Daten erfasst. In zeitlicher Hinsicht wird dies für die Gründung keinen Vorteil bringen. Allerdings haben Gründer einer Unternehmergesellschaft einen Kostenvorteil, da die Beurkundungskosten bei einem Stammkapital von unter 25.000 € geringer sind als bei der klassischen GmbH. Bei der Verwendung des Musterprotokolls ist allerdings Vorsicht geboten. Denn für die Praxis wichtige Regelungen, wie Beschlussfassung und Mehrheitsregelungen, Abfindung und Nachfolge werden in der Mustersatzung nicht geregelt.

Die Eintragung ins Handelsregister kann bereits erfolgen, wenn der Notar die persönliche Haftung für die Kosten übernimmt. Zur Beschleunigung des Verfahrens haben die Gründer daher künftig die Möglichkeit, die anfallenden Kosten vorab direkt beim Notar einzuzahlen.
Zur Gründung der Einpersonen-GmbH soll künftig die Einzahlung der Hälfte des Stammkapitals wie bei der Mehrpersonen-GmbH ohne Sicherheitsleistung genügen.

Beschleunigte Registeranmeldung
Künftig wird auch bei genehmigungsbedürftigen Unternehmensgegenständen die Vorlage der Genehmigung keine Eintragungsvoraussetzung mehr sein. Zwar bleibt die Pflicht zur Erholung der Genehmigung bestehen. Das Registergericht hat diesen Vorgang jedoch nicht zu prüfen oder gar zu sanktionieren. Im Hinblick auf das im Jahr 2007 eingeführte elektronische Handelsregister und die Möglichkeit zur elektronischen Anmeldung wird der Gründungsvorgang damit erheblich beschleunigt.

Geschäftsanteile
Anders als bisher soll künftig jeder Gesellschafter bei Gründung der GmbH mehrere Geschäftsanteile übernehmen können. Da die Geschäftanteile künftig lediglich auf volle Euro lauten müssen, der Mindestbetrag also 1 € beträgt, ergibt sich eine wesentlich kleinere Stückelung von GmbH-Anteilen. Die Gesellschafter können die Beteiligungsverhältnisse damit feiner abstimmen.

Wir werden Sie an dieser Stelle in den nächsten Wochen fortlaufend über Einzelheiten der Neuregelung informieren. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie hier.

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